Allgemeine Lizenzbedingungen „OMSYS“ 

 (gültig auch bei Nutzung des Demo Systems) 

 Dieser Softwarevertrag gilt zwischen dem Benutzer/Lizenznehmer 

und der 

beluqua GmbH Adam-Ries-Str. 16 

09456 Annaberg-Buchholz 

(nachfolgend beluqua genannt). 

Die Software umfasst das Software-Programm und deren elektronische Dokumentation (soweit vorhanden). 

Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. 

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, und benutzen. 

Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu benutzen. 

1. Urheberrecht 

Die Software „omsys“ sowie die Programm- und Datenkonzeption sind von beluqua urheberrechtlich geschützt. 

„omsys“ basiert auf Joomla. 
Joomla! ist ein freies Content Management System (CMS) und völlig kostenlos, auch für den kommerziellen Einsatz! (http://www.joomla.de/) 

Der Preis für die Nutzung von „omsys“ bezieht sich daher nur auf die von beluqua entwickelten Bestandteile und Inhalte des Programms, die geistiges Eigentum von beluqua sind. 
Für die Nutzung von Joomla werden keine Kosten durch beluqua erhoben! 

2. Nutzungsrecht 

2.1 „omsys“

Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält der Benutzer/Lizenznehmer das Recht, die Software sowie alle Updates unbeschränkt zu nutzen. 

Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer/Lizenznehmer führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts. 

2.2 Einschränkungen 

  • Veränderungen, Decompilierung und Disassemblierung der Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. 
  • Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasen der Software sind nicht zulässig. 

3. Pflichten des Lizenznehmers

Sie sind verpflichtet 

  • sicherzustellen, dass das Programm sowie Passwörter nicht in die Hände von Dritten gelangen. 
  • die mit der Software erstellten Ergebnisse unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. 
  • sicherzustellen, dass beluqua Ihre gültige E-Mail-Adresse bekannt ist, falls Sie über das Erscheinen kostenloser und kostenpflichtiger Updates informiert werden möchten. 

Unerlaubte Nutzung und Weitergabe von grafischen Elementen die von beluqua oder angeschlossenen Kooperationspartnern erstellt wurden, sowie HTML Codes & Code- teile werden strafrechtlich geahndet. 

4. Gewährleistung 

Die Software wird “so wie sie ist” zur Verfügung gestellt. beluqua übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Änderung der Arbeitsumgebung oder externen Systemen jederzeit funktionsfähig bleibt. Auch bleiben die Einstellung des Supports und die Weiterentwicklung sowie die Nutzungsfähigkeit der Software ohne Garantie für den Benutzer/Lizenznehmer. 

Die Verantwortung für den richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Benutzer/Lizenznehmer. 

5. Haftung 

beluqua haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

6. Weitergabe

Die Weitergabe ist der Software ist nicht erlaubt. 

7. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Annaberg-Buchholz.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

8. Salvatorische Klausel 

Nebenabreden wurden nicht getroffen. 

Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten von beluqua am nächsten kommen.