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Die neue Maschinenverordnung – (EU) 2023/1230

Die Maschinenrichtlinie, die seit vielen Jahren als EU-Richtlinie den Standard für den sicheren Einsatz und Bau von Maschinen regelt, hat 2023 eine umfassende Aktualisierung erfahren. Sie wurde zur Maschinenverordnung weiterentwickelt. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen, die Maschinen entwerfen, herstellen, vertreiben oder einsetzen. Alle Anforderungen müssen spätestens ab dem 14. Januar 2027 der neuen Verordnung entsprechen. Einige Artikel der Verordnung sind bereits heute schon anzuwenden.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Maschinen und Anlagen den neuen Vorschriften entsprechen, sind wir der richtige Partner für Sie. Unsere Experten begleiten Sie durch alle Neuerungen und helfen Ihnen, Ihre Maschinen sicher und rechtssicher auf dem Markt anzubieten.

Was ist die Maschinenverordnung und warum wurde sie überarbeitet?

Die Maschinenverordnung ersetzt die frühere Maschinenrichtlinie. Sie dient dazu, die Sicherheit, Effizienz und Umweltfreundlichkeit von Maschinen auf das höchste Niveau zu bringen. Die Veränderungen berücksichtigen den technologischen Fortschritt, den Einzug digitaler Steuerungen und neuer Sicherheitsstandards, die den Betrieb moderner Maschinen betreffen.

Wichtige Änderungen in der Maschinenverordnung:

  1. Erweiterte Sicherheitsanforderungen: Die Verordnung fordert neue Sicherheitsstandards, insbesondere in den Bereichen Mensch-Maschine-Interaktion, maschinelles Lernen (Künstliche Intelligenz), Robotik und Cybersecurity.
  2. Anpassung an aktuelle Technologien: Anforderungen für den Einsatz digitaler Systeme und KI-Komponenten in Maschinen sind spezifiziert, sowie die Erweiterung des zutreffenden Produktportfolios. Das bedeutet auch Softwareprodukte, die Sicherheitsfunktionen übernehmen, fallen nun unter diese Verordnung.
  3. Neuerungen bei der CE-Kennzeichnung: Die Vorschriften zur Konformitätsbewertung wurden verschärft. Es ist erforderlich, dass Unternehmen eine detaillierte Risikoanalyse und eine lückenlose Dokumentation vorlegen.
  4. Verbesserter Schutz für Anwender: Die neue Verordnung legt einen stärkeren Fokus auf Ergonomie und den Schutz von Bedienern vor physischen und psychischen Gefährdungen.
  5. Umweltschutzauflagen: Die Anforderungen an die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Maschinen wurden erhöht.

Unsere Beratungsleistungen zur Maschinenverordnung

Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen umfassende Unterstützung bietet:

  • Bestandsaufnahme und Gap-Analyse: Wir überprüfen Ihre aktuellen Maschinen und Anlagen im Hinblick auf die neuen Anforderungen und identifizieren Anpassungsbedarf.
  • Risikobeurteilung und Dokumentation: Unsere Experten helfen Ihnen bei der Durchführung einer Risikobeurteilung und der Erfüllung der neuen Dokumentationsanforderungen.
  • Schulung und Wissensvermittlung: Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen und Workshops für Ihre Teams an, damit alle Beteiligten mit den Neuerungen vertraut sind.
  • CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der CE-Zertifizierung und stellen sicher, dass Ihre Maschinen die notwendigen Anforderungen erfüllen.
  • Kontinuierliche Beratung: Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch langfristig als Berater zur Seite, um Ihre Maschinen fortlaufend an neue Standards und Entwicklungen anzupassen.

Warum wir?

Unser Team aus Ingenieuren und Experten im Maschinenbau, Elektrotechnik und in der Sicherheits- und Zertifizierungsbranche verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der Maschinenrichtlinie und ist stets auf dem neuesten Stand. Wir bieten Ihnen praxisorientierte Lösungen und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Umstellungsprozess – von der ersten Analyse bis zur finalen Abnahme und Einhaltung der Maschinenverordnung.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Maschinen der neuen Maschinenverordnung entsprechen? Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer maßgeschneiderten Beratung.